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Vertragsbedingungen (AGB)

Vertragsbedingungen für Buchungen als PDF zum Download.

Terms of contract for bookings as PDF in english for download.

 

Vertragsbedingungen der Ferienhausagentur Sander Touristik GmbH

Sehr geehrte Kunden,
Die Firma Sander Touristik GmbH, Overbergstraße 2, 48145 Münster, nachstehend "ST" abgekürzt, bietet Ihnen auf ihrem Internetportal ausgesuchte Fincas und Ferienhäuser an, die von uns selbst geprüft wurden. Zu einem Gelingen ihres Aufenthalts tragen auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Bestimmungen treffen wollen. Diese Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen, dem Kunden und ST vereinbarten Vertrages. Bitte lesen Sie diese Vorschriften deshalb genau durch. Aus Vereinfachungsgründen verwenden wir nachfolgend für alle von uns angebotenen Ferienwohnung oder Ferienhäuser einheitlich dem Begriff " Ferienobjekt".
Wir weisen Sie darauf hin, dass am 01.07.2018 ein neues Reiserecht in Kraft getreten ist. Der Gesetzgeber hat die Entscheidung getroffen, dass auf Vertragsverhältnisse zwischen Ferienhausanbietern und ihren Kunden die Regelungen des Reiserechts keine Anwendung mehr finden.

1. Vertragsabschluss
1.1 Für sämtliche Buchungsarten gilt folgendes:
a) Grundlage des Vertragsangebots des Kunden an ST sind die Beschreibung des Ferienobjekts, die Ortsbeschreibung und alle ergänzenden von ST bereitgestellten Informationen zum Ferienobjekt und zum Land, soweit diese dem Kunden vor der Buchung vorliegen und diese Vertragsbedingungen.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Personen, für die er die Buchung mitvornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von ST vom Inhalt der Buchung ab, so liegt darin ein neues Angebot durch ST, an das wir für die Dauer von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit ST bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist ST die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Zahlung des Preises oder die Inanspruchnahme der Vertragsleistung erklärt.
d) Die Eigentümer der Ferienobjekte und Vermittler, insbesondere auch Betreiber von Internetvermittlungsportalen, sind von ST nicht bevollmächtigt, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von ST hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung des Ferienobjekts stehen.
e) Angaben in Gastgeberverzeichnissen der Ferienorte, Hausprospekten, anderen Katalogen oder Verzeichnissen, die nicht von ST herausgegeben werden, sind für ST und die Leistungspflicht von ST nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von ST gemacht wurden. Entsprechendes gilt für Angaben in Internetportalen, soweit diese nicht selbst von ST veranlasst wurden oder deren Einflussnahme oder Kontrolle nicht unterliegen.
f) ST weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken ein Widerrufsrecht nicht besteht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Demnach besteht auch bei Verträgen mit ST über Ferienobjekte kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.
1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt für den Vertragsschluss:
a) Die Buchung des Kunden ist sein verbindlicher Antrag auf Abschluss des Vertrages mit ST.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch ST zustande.
c) Eine Buchungsbestätigung kann auch formlos erfolgen, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Für diesen Fall übermittelt ST eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden. Mündliche oder telefonische Buchungen des Kunden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Kunden nicht zugeht.
1.3 Für Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert (siehe Buchungsinformationen). Ihm steht zur Änderung seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
b) Mit Betätigung des Buttons, bzw. der Schaltfläche, "zahlungspflichtig buchen“ oder mit einer ähnlichen Formulierung bietet der Kunde ST den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
c) Die Übermittlung der Vertragsanmeldung durch Betätigung des o.g. Buttons begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Vertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. ST bleibt frei in der Entscheidung das Vertragsangebot anzunehmen oder nicht.
d) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung von ST beim Kunden zu Stande.

2. Bezahlung
2.1 Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Preis angerechnet. Zusätzlich sind im Falle des Abschlusses von Versicherungen (z. B. Reiserücktrittsversicherung) etwaige Versicherungsprämien in voller Höhe fällig.
2.2. Die Restzahlung muss – ohne weitere Aufforderung – spätestens 30 Tage vor Belegungsbeginn gezahlt sein. Bei kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 30Tage liegen – ist der Preis in voller Höhe sofort zu zahlen.
2.3 Soweit ST zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Anzahlung bzw. der Restzahlung kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltung- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht, gilt:
a) Geht der vollständige Anzahlungsbetrag oder Restbetrag nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist ST berechtigt, nach Mahnung unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gem. Ziffer 5 zu belasten.
b) Sofern der Kunde die Zahlung des Gesamtpreises nicht vollständig erbracht hat, besteht kein Anspruch auf Bezug des Ferienobjekts, bzw. Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen oder Aushändigung der Buchungsunterlagen.
2.4 Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5 € an ST zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann ST stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.
2.5 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von ST aufrechnen oder verrechnen.

3. Kaution
3.1 ST selbst erhebt keine Kautionen. Soweit Kautionen zu leisten sind, wird ein Kautionsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden mit dem Eigentümer des Feriendomizils begründet.
3.2. Soweit der Eigentümer eine Kaution fordert ist dies in der Beschreibung des Feriendomizils und der Buchungsbestätigung vermerkt. Soweit angegeben ist, dass die Kautionszahlung an ST zu leisten ist, hat ST ausschließlich die Stellung eines Inkassobevollmächtigten des Eigentümers.
3.3. Die Kaution ist grundsätzlich in bar zu hinterlegen. Eine Kautionsleistung per Scheck ist generell nicht möglich, per Kreditkarte nur dann, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist.
3.4. Die Kaution sichert die Erfüllung der Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie z.B. Strom, Wasser, Gas, Telefon, zum Schadensersatz bei Beschädigung sowie zum Schadenersatz bei ggf. nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Endreinigung. Der Eigentümer, bzw. dessen Beauftragter ist berechtigt, entsprechende Einbehalte an der Kaution vorzunehmen.
3.5. Soweit vom Eigentümer, bzw. seinen Beauftragten keine Verrechnung mit der Kaution wegen Ansprüchen gemäß Ziffer 3.4 vorgenommen wird, erfolgt die Rückzahlung bis spätestens 14 Tage nach Belegungsende. Ansonsten erfolgt die Abrechnung und gegebenenfalls Rückzahlung ebenfalls spätestens 14 Tage nach Belegungsende.

4. Leistungspflichten von ST und Leistungsänderungen
4.1. Die von ST geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Ferienobjekts in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung und den vertraglichen Vereinbarungen ergibt und zwar nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen auf den Internetseiten, bzw. der Beschreibung des Ferienobjekts und eventueller ergänzender Hinweise, soweit diese dem Kunden bei Vertragsabschluss vorlagen.
4.2. Von der Leistungspflicht von ST nicht umfasst sind, ausgenommen soweit diesbezüglich seitens ST Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten bestehen und schuldhaft verletzt wurden, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.
4.3. Änderungen wesentlicher Leistungs- und Ausstattungsmerkmale des Ferienobjekts von dem vertraglich Vereinbarten, bzw. der Beschreibung des Ferienobjekts, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ST nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Ferienobjekts nicht beeinträchtigen.
4.4. Unwesentliche Änderungen hinsichtlich der Einrichtungen und Ausstattungen des Ferienobjekts sind grundsätzlich zulässig.
4.5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.6. ST ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung.
4.7. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung, bzw. eines wesentlichen Merkmals des Ferienobjekts, ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Buchung eines mindestens gleichwertigen Ferienobjekts zu verlangen, wenn ST in der Lage ist, ein solche solches ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von ST über die Änderung dieser gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn (Anreise), Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ST zu erklären. Dem Kunden wird aus Beweissicherungsgründen empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (vgl. § 126b BGB) zu erklären. Die Kündigung des Kunden wird wirksam an dem Tag, an dem sie ST zugeht.
5.2. Tritt der Kunde vor Belegungsbeginn zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so verliert ST den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Stattdessen kann ST, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung des Vertrags erheblich beeinträchtigen, eine angemessene Entschädigung für ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Objektpreis verlangen.
5.3. ST hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Belegungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Objektpreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Ferienobjekts berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
a) 365 bis 90 Tage vor Anreise 20 % des Gesamtpreises
b) 89 bis 60 Tage vor Anreise 30 % des Gesamtpreises
c) 59 bis 30 Tage vor Anreise 50 % des Gesamtpreises
d) ab dem 29. Tag vor Anreise 90 % des Gesamtpreises
5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ST nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
5.5. ST behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit ST nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht ST einen solchen Anspruch geltend, so ist ST verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung für die Buchung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Anreisetermins, des Ferienziels, des Ferienobjekts, der Personenzahl und mit gebuchter Nebenleistungen (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung dennoch vorgenommen, kann ST bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 50,- pro Kunden erheben.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 5. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde die Belegung des Ferienobjekts oder Teile davon, die ihm vertragssgemäß angeboten wurden, nicht, nicht vollständig, nicht über den gesamten Vertragszeitraum oder mit der gebuchten Personenzahl in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. ST wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Eigentümer/Vermieter bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungsteile oder -zeiträume handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Mängelanzeige während des Aufenthalts
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von ST anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
8.2 Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von ST wird der Kunde spätestens mit Übersendung der Buchungsunterlagen informiert.
8.3 Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber ST unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.

9. Besondere Pflichten des Kunden und seiner Mitreisenden: Belegung des Ferienobjekts; Besuche dritter Personen; Übernahmeprotokoll; pflegliche Behandlung des Ferienobjekts; Anzeige von Schäden; Reinigung; Mitnahme von Haustieren
9.1. Das Ferienobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist ST, unbeschadet ihres Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
9.2. Besuche jedweder dritter Personen, die nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen angegebenen wurden und die einen Zeitraum von 24 Stunden überschreiten, insbesondere eine Übernachtung einschließen, sind dem Beauftragten von ST ungefragt und unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht oder stellen sich solche Besuche objektiv als Zusatzbelegung des Ferienobjekts dar, gilt die Regelung in Ziffer 9.1 entsprechend.
9.3. Auf Verlangen von ST, bzw. deren Beauftragten, ist bei Bezug des Ferienobjekts eine Besichtigung und Kontrolle des Ferienobjekts und seiner Einrichtungen durchzuführen und das Ergebnis gegebenenfalls in einem Protokoll fest zu halten. Der Kunde ist mit Ansprüchen auf Grund solcher Mängel ausgeschlossen, die im Rahmen einer solchen Übernahme objektiv erkennbar waren, vom Kunden jedoch nicht gerügt wurden.
9.4. Die Kunden und ihre Mitreisenden sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln, und ST, dem Eigentümer oder dem örtlichen Beauftragten von ST alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden. Dies gilt grundsätzlich auch für Schäden und Mängel, die der Kunde nicht als störend empfindet und solche, für die er sich oder seine Mitreisenden nicht für verantwortlich hält.
9.5. Insbesondere bei Schäden an der Einrichtung und dem Inventar des Ferienobjekts gilt, dass eine unterlassene Anzeige seiner Nachweispflicht des Kunden führen kann, dass nach der Abreise festgestellte Schäden nicht von ihm oder seine Mitreisenden verursacht wurden oder zu vertreten sind.
9.6. Die Gäste sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
9.7. Der Kunde hat Bedienungsanweisungen und sonstige Hinweise bezüglich der Nutzung des Objekts und seiner Einrichtungen, die im Ferienobjekts ausliegen oder ihm vor Ort mitgeteilt worden genau zu beachten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Eingriffe in technische Einrichtungen des Ferienobjekts, insbesondere die Elektroinstallation, die Wasser- oder Abwasserversorgung, in einzelne Geräte, Heizungen, Umwälzanlagen von Swimmingpools oder Schließeinrichtungen ohne Zustimmung des Beauftragten oder Eigentümers vorzunehmen. Für schuldhaft durch eine entsprechende Zuwiderhandlung verursachte Schäden haftet der Kunde, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Mitreisenden.
9.8. Die Nutzung des WLANs in den Ferienwohnungen erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt und auf eigene Gefahr und Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
9.9. Der Kunde ist verpflichtet, ihm mitgeteilte örtliche Vorschriften, insbesondere zum Brand- und Lärmschutz und zur Wasserversorgung zu beachten.
9.10. Den Gästen obliegt auch die regelmäßige Reinigung des Ferienobjektes, das vor seiner Abreise im sauberen Zustand zu hinterlassen ist. Eine eventuell im Preis enthalten Endreinigung enthält nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberen Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird von den Beauftragten von ST die Reinigungszeit berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Kunden ergeben, müssen vor Abreise an den Beauftragten von ST bezahlt werden und können mit einer geleisteten Kaution verrechnet werden.
9.11. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung von ST mitgebracht werden. Art und Größe sind wahrheitsgemäß und genau anzugeben. Schuldhaft unterlassene oder unwahre Angaben können eine fristlose Kündigung des Vertrages durch ST rechtfertigen.

10. An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft
10.1. Das Ferienobjekt kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr, bzw. zu dem in den Buchungsunterlagen genannten Zeitpunkt bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.
10.2. ST teilt die späteste Ankunftszeit mit. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht.
10.3. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall der in den Buchungsunterlagen genannten Stelle anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Eigentümer oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist.
10.4. Übernachtungskosten des Kunden und seiner Mitreisenden aufgrund verspäteter Ankunft gehen allein zu seinen Lasten.
10.5. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist das Objekt am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen und im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben.

11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
11.1. ST oder in deren Stellvertretung der hierzu ausdrücklich bevollmächtige Beauftragte oder Eigentümer, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von ST, deren Beauftragten oder des Eigentümers nachhaltig stört oder wenn ein Kunde oder Mitreisender sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
11.2. Dies gilt insbesondere soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt wird oder trotz Abmahnung gegen die Hausordnung verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt erheblich beschädigt wird.

12. Beschränkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung von ST für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder ST für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines der Leistungsträger von ST verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
12.2. ST haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Mietwagen), wenn diese Leistungen in der Objektbeschreibung und der Buchungsbestätigung als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von ST sind. ST haftet jedoch wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von ST ursächlich geworden ist.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. ST wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn ST nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

14. Hinweis zu Einrichtungen der alternativen Streitbeilegung / Schlichtung
14.1. ST ist im Falle von Beanstandungen, die ihr nach dem Aufenthaltsende übermittelt werden um eine zügige und kulante Erledigung bemüht. Aufgrund entsprechender gesetzlicher Verpflichtung wird jedoch darauf hingewiesen, dass ST an keiner Einrichtung oder Institutionen zur außergerichtlichen Streitbeilegung bzw. Schlichtung beteiligt ist.
14.2. Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Beachten Sie jedoch bitte unbedingt, dass die Kontaktierung dieser Plattform die Pflicht zur fristwahrenden Geltendmachung eventueller Ansprüche nicht genügt.

15. Datenschutz / Nutzung unverschlüsselte E-Mail
15.1 Wir weisen Sie auf unsere Datenschutzerklärung unter: https://www.sander-touristik.de/specials/sicherheit#datenschutz hin.
15.2 Die Sicherheit von Übermittlungen von E-Mail kann nicht garantiert werden. Via E-Mail übermittelte Informationen können abgefangen oder geändert werden, verloren gehen oder zerstört werden, verspätet oder unvollständig ankommen, oder Viren enthalten. ST übernimmt daher keine Gewähr für Irrtürmer oder Auslassungen jeder Art im Inhalt sowie sonstigen Risiken, die auf die Übermittlung via E-Mail zurückzuführen sind. Sofern Sie uns Ihre E-Mail überlassen, bzw. selbst unverschlüsselte Mails zu senden, gehen wir von einer eigenverantwortlichen Wahl aus die oben genannten Risiken einzugehen.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ST findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
16.2. Für Klagen von ST gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ST vereinbart.
16.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU bzw. der Schweiz, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Stand. 01.07.2022

Vertragspartner ist:
Firma Sander Touristik GmbH
Geschäftsführer Manfred Sander
Handelsregister: Amtsgericht Münster HRB 13543
Straße: Overbergstraße 2
PLZ / Ort: 48145 Münster
Telefon: 0251 - 131390
Telefax: 0251 - 1313950
E-Mail: info@sander-touristik.de